top of page
Privatbesitz

Weitere Gutachten

​

Neben den klassischen Gutachten gibt es weitere Anlässe, bei denen sich ein auf die Situation passendes Gutachten lohnt. Wenn Sie eine Immobilie geebert haben und müssen diese nun unter den Erben aufteilen, kann es zum Streit um den Wert der Immobilie kommen. Ein unabhängiges Immobiliengutachten bringt hier nicht nur Schlichtung in zerstrittene Erbengemeinschaften, sondern schafft auch deutliche Steuervorteile.

Die Immobilienwerte werden oft durch das zuständige Finanzamt zu hoch eingeschätzt. Das hat zur Folge, dass Sie zu viel Erbschaftssteuer zahlen müssen! Wenn Sie uns als unabhängige Immobiliengutachter beauftragen, stellen wir Ihnen ein vor Gericht und damit auch vor dem Finanzamt gültiges Immobiliengutachten aus.

 

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass bereits ein Gutachten vorliegt, dies aber angezweifelt wird. Ein Zweitgutachten zur Verifizierung der ermittelten Werte kann Ihnen Sicherheit geben. Ebenso übernehmen wir die Überprüfung von vorliegenden Gutachten in Form von Ober-, Kontroll- und Gegengutachten.

Unser Tipp

Teilen Sie uns Ihr Anliegen mit uns lassen Sie sich vorab kostenlos beraten. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie, auch in Fällen, bei denen gar kein Gutachten notwendig ist.

bottom of page